Wir haben erst kürzlich eine ältere ALKO-ASK-Kupplung durch ein Winterhoff-Modell ersetzt. Die schreiben dazu: EG-Typgenehmigung, keine Eintragung nötig.
http://www.winterhoff.de/produkt-kat...ng-bis-3500-kg
Da im Fahrzeugschein des Wohnwagens Bj. 1998 mit 100er Zulassung auch die ALKO namentlich erwähnt wird, führe ich die Typgenehmigung der neuen Winterhoff-Kupplung in den Bordpapieren mit - und lasse es im Zweifelsfall drauf ankommen
Nachtrag: Hier steht noch was dazu:
http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung-2618.htm
Die Kernaussage ist wohl: "Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer." Ist man in Deutschland ja gar nicht mehr gewohnt, so viel Eigenverantwortung. Falls Du Dich allein auf das Pkw-seitige Anhänger-ESP verlassen willst, muss das in den Zulassungspapieren eingetragen sein.
Ich würde ja die veraltete gegen eine neue ASK-Kupplung tauschen; die Dinger sind inzwischen echt komfortabel zu bedienen und ein Sicherheitsgewinn, egal welches Zugfahrzeug.