Es ist aber nicht in Ordnung, wenn im Prospekt 740 kg Zuladung steht, aber im Kleingedruckten auf die Ausstattung hingewiesen wird. Das kann es wirklich nicht sein. Das könnte ein findiger Richter als Täuschung deuten. Ob daraus eine Wandlung oder Rückgabe zu erwirken ist....ich glaube fast nicht.
Und dennoch: Verantwortlich ist und bleibt der Fahrzeugführer.
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