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Alt 14.07.2015, 15:06
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Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- HH Hansestadt Hamburg -[Deutschland]- C * * 4 2
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gefunden beim ADAC

Gesamtgewicht NW
VW T5 Kastenwagen
Ausbau Basismodell
zum Campmobil
des Angebotes 3.000 kg, Zuladung
425 kg ohne Mitfahrer (zusätzliche
Berücksichtigung von Füllmengen
wie Wasser und Gas mit max. 75
kg).
Campmobil im beladenen Zustand zu
tief und Gewicht ohne Fahrer 2.810
kg. Auflastung und Höherlegung
führen nicht zur Behebung des
Sachmangels, da diese den
Garantieverlust nach sich ziehen.
Käufer erklärt den Rücktritt.
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, da das
Wohnmobil eine viel geringere Zuladungskapazität als
vereinbart aufweist (Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit
i.S.v. § 434 Abs. 1 S.1 BGB).
Aufgrund des drohenden Garantieverlustes stellen die
Auflastung und Höherlegung kein taugliches
Nachbesserungsangebot dar und sind damit nicht zumutbar
(§ 440 S.1 BGB).
Az. 10 O 3876/08
Können/wollen wir da nicht mal ein Standartbrief für alle MP's (und/oder T5/6) Fahrer machen und ein jeder geht zu seiner NL/MB Händler und bittet um Erklärung?

Egal ob alt oder neuer MP's, seit Jahren(zehnten?) fährt man wohlmöglich Straffällig in der Gegend rum.. Man bedenke, bei 20% Überladung sind das nicht nur 95€, sondern auch 1 Punkt bei uns!

Und wenn unsere Rennleitung, bzw. unser Staat mitbekommt das da wieder Geld zu scheffeln ist.... wird man fast täglich rausgewunken...
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