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Alt 24.06.2015, 12:30
uliri2 uliri2 ist offline
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Wer sich so verhält und dann noch fragt: "was soll ich denn sonst tun ?" ist hundertprozentig nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.

Wobei sich der Filmer natürlich auch, strenggenommen, Wegerechte angeeignet hat und bei der Verfolgung wahrscheinlich ca. 80 - 100 km/h draufhatte ( in bester Absicht, klar ); dabei war die Gefahr auch schon vorüber. ( Wehe, bei der Verfolgung wäre noch ein Unfall passiert... )

Eine sofortige Anzeige bei der Polizei hätte eher Sinn gemacht; wobei natürlich der Ausgang vor Gericht immer ungewiß ist und der Fahrer bestritten hätte, daß er gefahren sei bzw. daß es Absicht war.

Trotzdem hätte ich in so einem Fall wahrscheinlich das Gleiche getan.... also die Verfolgung meine ich jetzt.... nicht daß es Mißverständnisse gibt...

Gruß
Uli
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