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Alt 26.04.2015, 18:57
purple
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Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Ladungssicherung ist übrigens die Sicherung der Ladung gegen im Fahrbetrieb auftretende Kräfte - nur mal so am Rande bemerkt.

Im privaten Bereich ist der blaue Gurt also 100% die Vorschriften erfüllend.
Solange Du so wie abgebildet nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, will ich Dir zustimmen. Der blaue Gurt reicht im privaten Bereich = auf Deinem Grundstück aus (verkehrsrechtlich, schadensersatzrechtlich kann es aber auch hier anders aussehen). Hier aber doch mal ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

§ 22 StVO Ladung:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung.

Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren.

Geändert von purple (26.04.2015 um 19:02 Uhr)
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