Hallo,
eigentlich ist schon ziemlich alles gesagt und ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, nachdem die Diskussion mir hier zu persönlich und .... wurde.
Jetzt aber doch noch kurz nur ein paar Anmerkungen:
ZITAT: "Ihm konnte sehr wohl ex poste nachgewiesen werden, dass er sich während seiner Dienstzeit auf seinem durch Steuergelder finanzierten Mobilrechner Kinderpornomaterial heruntergeladen hat!
Und ein bestimmter Anteil sollte davon auch in die Kategorie "strafbar" gefallen sein!"
Geht es jetzt um § 184b StGB oder um die dienstliche "Vergehen", Missbrauch von Steuergeldern u.A. ?
Auch aus der Formulierung ".....Anteil sollte davon auch in die Kategorie "strafbar" gefallen sein...." wird deutlich, dass eben ein klarer Nachweis wohl nicht möglich war/ist. Dass sich die Staatsanwaltschaft sich nicht ins Zeug gelegt hätte kann man in diesem Fall nun wirklich nicht sagen. Eher dass sie sich vielleicht sogar etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat (erfolgte da nicht auch die Weitergabe von Ermittlungsmaterial an die Presse???) und damit eventuell sogar indirekt einen anderen Ausgang des Verfahrens verschuldet hat. Die Sta. ist dazu verpflichtet die Wahrheit zu ermitteln und nicht wie irgendwelche Politiker Interviews zu geben und hinter den Kulissen zu arbeiten (intrigieren).
ZITAT:" Sonst hätte es ja wohl auch kaum eine Auflösung seiner Immunität und eine Hausdurchsuchung gegeben!"
Da wird nun das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst gibt es einen Anfangsverdacht aufgrund dessen die Imunität dann aufgehoben wird.
Erst dann wird (kann werden) echt ermittelt. Heute ist man ja immerhin soweit, dass wenn es um "persönliche" Strafvorwürfte geht die Imunität relativ schnell aufgehoben wird. Denn der Abgeordentenstatus soll ja nicht allgemein vor Strafverfolgung schützen, das wäre auch verkehrt.
ZITAT: "Die, nach multipler Vorwarnung durch seine Parteifreunde, nur noch wenig Material finden lies!"
Das ist ein Thema dem sich die Partei- oder sonstigen Freunde stellen müssen. Auch hier gibt es klare Regeln (z.B. §§ 258, 258a StGB, 257 StGB)
ZITAT: "Arsc.....er wie Edathay sorgen mit entsprechender Nachfrage dafür, dass die Marketingplattform der Kinderporno-Unternehmungen liefern müssen!!!"
Liefern muss natürlich niemand aber es ist auf der anderen Seite unbestreitbar, dass mit Nachfragen, mit denen sich Geld machen lässt, auch Angebote (legal oder illegal) generiert werden.
ZITAT: " Und noch einmal stelle ich die Frage in den Raum, warum ein angeblich völlig unschuldiger Politiker €5.000,- Strafe zahlen muss...?!? Und wohl noch einiges mehr für seine Anwälte...!!!"
a) Die Zahlung ist keine Strafzahlung !!!!
b) Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du aus deiner Sicht zu Unrecht beschuldigt wirst, die Presse und die öffentliche Meinung dich vorverurteilt und die Staatsanwaltschaft, nun sagen wir mal, nicht gerade den Eindruck erweckt sie würde in alle Richtungen ermitteln (die Sta. ist nämlich verpflichtet auch dahingehend zu ermitteln die Unschuld eines Beschuldigten zu beweisen)?
Was wenn Herr E. die Sache durchgezogen hätte und -gehen wir einfach mal so theoretisch davon aus- er einen Freispruch bekommen hätte - was hätte er davon gehabt???
Die Presse (ist bitte nicht verallgemeinernd gemeint) und die öffentliche Meinung hätte sich nicht geändert; "jeder" wäre genauso über ihn hergezogen, sein Ruf war schon vorher ruiniert und er hätte noch eine Weile den Stress (und das ist Stress - auch wenn du genau weißt, dass du unschuldig bist) des laufenden Strafverfahrens evtl. noch über weitere Instanzen gehabt. - NEE das tut man sich freiwillig nicht an, da schluckt man lieber die Kröte.
Vergleich im kleinen: Du bekommst ein Verwarnungsgeld wegen falschem Parken und es ist beweisbar, dass das Schild nicht lesbar war, ziehst du das wegen 5,-- oder 10,-- Euro durch?
Verbunden mit dem Risiko, dass einem Richter/in die Sache nur lästig ist, er/sie dich für einen Querulanten hält und dich deshalb verurteilt. (Ich weiß man sollte es tun -und ich nehme mir es immer wieder vor- aber meine Nerven / Gesundheit ist mir das schlussendlich nicht wert)
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
Geändert von Korsar (17.03.2015 um 09:34 Uhr)
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