Zitat:
Zitat von elTorito
Zu überlegen gibt es da nichts mehr. Die Räder sind ja schon gekauft.
Ich würde da mal (Vor Montage) prüfen ob die Auflagen des ABE/Gutachten für den Viano erfüllt werden. Wenn Nein würde ich auf Rücknahme bestehen.
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Also, wenn die umgeschulte ATU-Halbtagskraft ihn verkehrt beraten hat, sollte einer Rückabwicklung dieses Geschäftsvorfalls nichts im Wege stehen!
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Gruss
Nico