Also die genaue rechtliche Lage kenne ich nicht wirklich. Aber ganz abgesehen davon, habe ich in der Fahrschule gelernt, dass man wenn man Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten wahrnimmt, diesen möglichst freie Fahrt zu ermöglichen.
Also im Zweifelsfall die Geschwindigkeit vermindern und ggf. rechts ranfahren, auch wenn sich das Einsatzfahrzeug von vorne nähert und am Überholen ist.
Es vergeht heutzutage im Strassenverkehr ja sowieso kaum ein Tag, an dem man nicht zum Abbremsen genötigt wird, mal mehr mal weniger ... soll man da immer Anzeige erstatten? Da hätte man was zu tun ...
Man fragt sich wer gestörter ist, der Anzeigeerstatter oder derjenige, der den ersten Strafbefehl unterzeichnet hat