Hallo,
ZITAT: "Und es wird schlimmer..."
So sehe ich das auch, allerdings in einem etwas anderen Sinne.
Im Straßenverkehr wird alles schlimmer und das ist auch für Notärzte, Rettungswagenfahrer, Feuerwehr usw. verstärkt ein Problem. Und dabei sind noch nicht einmal die anderen Verkehsteilnehmer das größte Problem.
Neulich laß ich einen Bericht zu folgendem Thema: Rettungseinsätze in der Stadt Freiburg sollen verstärkt über die Luft sprich die Rettungshubschrauber erfolgen.
Vergl. auch:
http://www.rth.info/news/news.php?id=1533
http://www.badische-zeitung.de/freib...-96345255.html
Da muss man sich doch einmal fragen wieso Rettungsdienste auf solche Ideen kommen.
Ich sage nur:
Idiotische Verkehrsplanung.
Das Bestreben durch Verkehrsbehinderung (zu Neudeutsch: Verkehrsleitplanung


) den Verkehr auf den ÖPV zu verlagern (auch Radfahrer und Fußgänger sind eigentlich nicht erwünscht und stören nur

) treibt seltsame Blüten. Früher konnte der Rettungswagen auf einer zumindest quasi 4 spurigen Straße mal eben auf den Schienen fahren und kam durch. Oder der Individualverkehr hatte die Möglichkeit einen Müllwagen zu passieren (der Verkehr kam so eigentlich nie zum erliegen). Heute haben wir ein seperates erhöhtes Gleisbett mit hohen Randsteinen eingefasst und hübsch begrünt und Alle außer der Straßenbahn stehen still incl. Rettungs-, Notarztwagen Feuerwehr usw. Möglichkeiten diese Fahrzeuge durchzulassen gibt es nicht mehr weil alles viel zu eng ist.
Im Endeffekt folgt daraus, dass Noteinsätze gefährlicher werden.
Wir sollten uns mal fragen was ein höheres Schutzgut ist -die Verhinderung von Individualverkehr oder die Rettung von Menschenleben??- Wie borniert muss man sein.
Dass der Staatsanwalt in dem obigen Fall prüft ist grundsätzlich ok. und wenn er die Ermittlungen einstellt sollte er auch eine tragfähige Argumentation dafür haben. Aber die Anforderungen an die Fahrer dürfen auch nicht überspannt werden.
Details kann man dem Bericht ja nicht entnehmen aber der Umstand, dass ein Strafbefehl raus gegangen ist, macht mich stutzig.
Für mich hat das ein Geschmäckle, weil Strafbefehle häufig dann genutzt werden, wenn die Sachlage etwas schwierig, unklar, die Zeit knapp, die Motivation eher gering oder oder.. ist.
Bei einem "altgedienten" Notarzt der schon viele Einsätzte (ich gehe mal davon aus) ohne Probleme absolviert hat, spricht eigentlich zunächst einmal einiges dafür, dass er bei Rettungseinsätzen verantwortungsbewußt handelt und auch so fährt. Selbst wenn er in diesem Fall vielleicht etwas zu risikobereit war, könnte (es kam ja wohl zu keinem Unfall) eigenlich ein Freispruch herauskommen, aber das muss der / die zuständige Richter / Richterin prüfen und abwägen.
Klar ist ein Verfahren nicht angenehm, aber so ist unsere Rechtsordnung. Ich hoffe ein erfahrener Richter / Richterin mit Rückrat macht das Verfahren, dann kommt auch was Gescheites dabei heraus.