Zitat:
Zitat von VITO-Power
Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?
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Das wäre dann wie folgt:
VZ 314 (Parken erlaubt) - direkt darunter VZ 1040-30 (zeitliche Beschränkung 5 - 17 Uhr) - direkt darunter VZ 1024-10 (Pkw-Symbol mit dem Zusatz "frei").
Diese Beschilderung würde bedeuten, dass das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 5 - 17 Uhr, und das Pkw von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind (weil "frei").