§ 39 Abs. 3 StVO
"Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar [..] unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."
- würde Deiner Auffassung widersprechen und "tagsüber parken für alle" ergeben.
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Gruß Reinhard
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