Wie bereits schon mehrfach richtig angeführt handelt es sich hier um das Verkehrszeichen 314 Parken "erlaubt" (§42 Abs.2 StVO) mit den Zusatzzeichen 1048-10 (nur für Pkw) und 1040-30 (Zeitangabe = hier nur während dieser Zeit).
Für andere Fahrzeuge ist das Parken hier ausnahmslos verboten, für Pkw auch bzw. nur außerhalb des angeführten Zeitraumes.
Ausschlaggebend für die Bestimmung der Fahrzeugart ist die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingetragene Art.
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