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Alt 08.01.2015, 07:35
VITO-Power
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Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ...
Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt.
Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind.
Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden.
Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich.
Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ...
Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist.

Geändert von VITO-Power (08.01.2015 um 07:37 Uhr)
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