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Alt 17.12.2014, 16:09
T.J.
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Zitat von BenzTowner Beitrag anzeigen
Wird doch pauschal versteuert - kalkuliert auf max.30Tkm bzw. 15-20Tkm (so kommen die meisten DW auf die Drehscheibe), deshalb muss/darf der DWN den Wagen entweder 12-18 Monate (je nach Baureihe) ODER spätestens bis zur kalkulierten km-Zahl halten.
Das stimmt leider nicht. 1% vom Bruttolistenpreis + 0,03% vom Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird versteuert.
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