Zitat:
Zitat von drdisketti
Habt Ihr in BaWü andere Steuergesetze ??
Da kommt sogar noch die Entfernung mit 0,03% vom BLP pro km hinzu !
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Wird doch pauschal versteuert - kalkuliert auf max.30Tkm bzw. 15-20Tkm (so kommen die meisten DW auf die Drehscheibe), deshalb muss/darf der DWN den Wagen entweder 12-18 Monate (je nach Baureihe) ODER spätestens bis zur kalkulierten km-Zahl halten.