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Alt 25.11.2014, 10:27
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Zitat von purple Beitrag anzeigen
Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.

Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?

Eben NICHT!!!
Ein Polizist ist kein Gutachter. Er ist und bleibt nun mal Polizist. Meister, bleib bei deinen Leisten, heißt es so schön.

Ich habe fast denselben Vorfall vor vielen Jahren gehabt, ebenfalls zwei Polizisten die unbedingt "Recht" behalten wollten. Die wurden sowohl von meinen Rechtsanwalt, alsauch vom Gericht in Stücke gerissen. Zurecht, wie ich finde.

Ich habe nichts gegen Polizisten! Ich habe etwas gegen Menschen, die meinen alles zu wissen und das auch noch ausleben. Für einen Polizisten ist das im übrigen auch gaaaaanz einfach. Mängel festgestellt (oder vermutet) und ab damit zum TÜV oder Dekra. Schon muss er sich mit dem Mist nicht rumärgern und wir Bürger müssen und nicht mit dem Polizisten rumärgern.

Gruß
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