Ich kann mich noch grau an einen Fall 2001 erinnern. Da ist ein Kunde, beim Verlassen des Werkstattgeländes in den Querverkehr gerollt. Der Grund war ganz einfach. Bei der HU wurde mit der Werkstatt vereinbart, dass noch die Bremsschläuche erneuert werden mussten, Prüfer klebt in gutem Glauben die Plakette und feddisch.
Die Bremsschläuche wurden ausgebaut und weil wohl die Bühne gebraucht wurde der Wagen "kurz" auf den Hof gerollt. Kurze Rede langer Sinn der Wagen wurde wohl vergessen.
Der Kunde kommt den Wagen abholen und wurde ohne Bremse losgeschickt. Demzufolge der besagte Unfall und in der gerichtlichen Aufarbeitung verlor der Prüfer die Prüfberechtigung u. s. w. u. f.
Ich glaube aus sowas lernt man.
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