Fakt ist hier aber doch, dass hier auf Grund eines zweifelhaften Uniformträgers, der als verhinderter Hobbysachverständiger eine noch zweifelhaftere Diagnose erstellte, ein Bussgeld und Punkte verhängt wurden.
Bei derartigen Rechtsfolgen sollte ein Polizist, der häufig genug schon mit den rechtlichen Gegebenheiten masslos überfordert ist, etwas kleinere Brötchen backen und zumindest eine offizielle technische Kontrollinstanz in der Hinterhand haben ... So ist das Willkür und hat nichts mit vernünftiger Polizeiarbeit zu tun.
Man kann nur hoffen, dass solche Gegebenheiten in die regelmässige Bewertung einfliessen und zumindest damit ausbleibende Beförderungen zum Nachdenken anregen ...
|