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Alt 24.11.2014, 18:31
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Zitat von purple Beitrag anzeigen
Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.

Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?
Ja, wie ich dieses theoretische Gesäusel bzw. Gequake liebe ... ZUM GLÜCK gibt es (noch) Richter, die mit Menschenverstand und Logik urteilen!!!
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