.. veröffentlicht ist es ja bereits und auch unentgeldlich öffentlich zugänglich, damit darf es ohne Genehmigung des Rechteinhabers zitiert werden (Auszug aus dem Werk).
Die Fundstelle habe ich angegeben.
Da ich - genauso wie Du bis eben noch - die Abbildung durch Verlinkung wiedergegeben habe, führt ein zurückgezogenes Original auch zum verschwinden dieser Darstellung. Damit sind die Vorschriften des UrhRG eingehalten.
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Gruß Reinhard
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