Das Urteil war bereits vor dem Oberlandesgericht, das dürfte für den BGH nicht unbedingt prädestiniert sein.
2 Dinge im Text verdienen Beachtung:
- es handelt sich um eine Bundesstraße und der "Geblitzte" war mit gemessenen 125 km/h incl. Toleranz erwischt worden, also wohl auch ohne das Schild deutlichst zu schnell
- es geht um ein elektronisches Verkehrsschild, d.h. die 80 km/h waren grundsätzlich situationsbezogen (ob auch die Schneeflocke Bestandteil der Leuchtanzeige war, gibt der Text nicht her).
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Gruß Reinhard
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