Zitat:
Zitat von drdisketti
aber bei +10° halte ich das Schild auch für massiv fehlinterpretierbar.
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Eben und in der Begründung heisst es ja
Zitat:
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
Das Schild ist also wie folgt zu interpretieren: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann.
Es bedeutet nicht: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur bei winterlichen Verhältnissen.
Das Tempolimit gelte daher nicht nur bei Schnee, sondern auch auf trockener Fahrbahn.
Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden, hieß es weiter in dem rechtskräftigen Beschluss.
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Quelle:
http://www.t-online.de/auto/news/id_...tschieden.html
Demnach hat dieses "Schild" selbst mitten im Sommer Gültigkeit

Und ein derartiges Tempolimit erhöht unbedingt und absolut die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit