Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang
bis zu dem Zeitpunkt, wenn der steuerliche Betriebsprüfer alle Belege durchwühlt.............. 
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wenn er prüft ...
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Kleinstbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro und deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten. Bei Kleinstbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 53 Jahre betragen.
Kleinbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro überschreiten. Bei Kleinbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 21 Jahre betragen.
Mittelbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 760.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 430.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 700.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 111.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 630.000 Euro oder deren Gewinn 51.000 Euro übersteigt. Bei Mittelbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 11 Jahre betragen.
Großbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 6,25 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 244.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 3,5 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 215.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 3,7 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 485.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 4,7 Millionen Euro oder deren Gewinn 265.000 Euro übersteigt. Großbetriebe sollen lückenlos geprüft werden."