Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang
Ist es richtig, dass bei der Übernahme ins Privatvermögen der Verkehrswert + 19% als betriebliche Einnahme gebucht werden? (hoffe, das die Frage nicht als OT verstanden wird....)
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Moin Horst,
der Buchwert (netto) wird als Einnahme gebucht und die daraus resultierende Mwst. musst Du in Deiner nächsten Vorsteuererklärung verrechnen!
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Gruss
Nico