Ob als Privatmann oder Unternehmer, der Ausschluss einer Sachmängelhaftung hat ja nichts mit einer irrtümlichen Angabe eines CD-Radio zu tun!
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Auch wenn dieser Umstand beim Käufer zu einer akustischen Mangelerscheinung führte...!
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Ich habe das Fahrzeug mit einer regulären + übertragbaren 1-Jährigen orig. SMART-Garantie verkauft.
Damit ist er für technische Probleme auf der sicheren Seite!
Gruss
Nico