Bin zwar kein Anwalt, kann aber nur berichten was eine Versicherunsvertreterin bei einem Fahrzeugverkauf zu uns sagte.
Bei Verkauf mit Kennzeichen und Mitteilung an die Versicherung hat unsere Versicherung dem Käufer per Schreiben den Versicherungsschutz entzogen.
Nach erhalt eines solchen Schreibens würde der KÄUFER sicher grob Fahrlässig handeln und sich Regresspflichtig machen sollte er das Fahrzeug weiter bewegen.
Alles andere würde ich möglichst Entspannt angehen.
Das Radio ist ja in den Bildern unschwer zu erkennen, Möglichkeit zur Probefahrt bestand sicher auch, also "GEKAUFT WIE GESEHEN".
Spätestens zum Jahresende läuft auch die KFZ-Steuer aus, du kannst ja den Verkauf nachweisen.
Eine Verknüpfung von Radio und Abmeldung würde ich mir nicht aufzwingen lassen, hat aber auch Garnichts miteinander zu tun!!
Geld hast du ja, ODER??
Hatte selbst mal einen Käufer welcher mich eine halbe Stunde nach Übergabe anrief und von Blaurauch und Ölverlust berichtete. Meine Antwort war sinnngemäß "Gekauft wie gesehen". Ich hab NIE WIEDER was gehört (Fahrzeug war aber immer in gutem Zustand). Brauchte aber auch eins zwei Wochen zur Beruhigung der Nerven.
Würde erstmal warten ob der Käufer nen Rechtsbeistand einschaltet, wenn ja würde ich gleiches Tun. Wenn nicht nimm die Kohlsche Methode: AUSSITZEN