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Alt 26.10.2014, 08:08
Kurthi Kurthi ist offline
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Übrigens, selbst als Händler hat man das Recht auf Irrtum.
Rechtlich ist es ja so dass man grundsätzlich nicht verkaufen muss, zum Beispiel wenn man mal einen falschen Preis im fenster hat. Es gibt da ja Hrinis die der Meinung sind dass sie dass so zu dem falsch ausgestellten Preis kaufen müssen und den Superschnapp machen.
Richtig ist es so dass man ein Kaufangebot eines Kaufintreessenten annehmen oder auch ablehnen kann. zum Beispiel weil man der Meinung ist dass der Artikel nicht zu dem Käufer passt oder so.
Natürlich hat man als privater Verkäufer noch viel mehr Rechte, so darf auch mal eine Artikelbeschreibung aus Versehen, das ist ja hier der Fall, abweichen. Da der Handel nicht über Fernabfrage geführt wurde, also vor Ort abgewickelt wurde und der Käufer sogar zu dir gekommen ist, den Artikel beäugt, befummelt und geprüft hat, dann sogar noch im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen hat er keinerlei Rechte. Wenn er auf den CD-Spieler wert legt kannste ihm ja nen ollen gebrauchten externen ins Handschuhfach legen oder zusenden, nirgendwo steht dass er innerhalb des Soundsystemes ist und dass er überhaupt funktioniert, oder?
Ansonsten wie oben beschrieben, Frist setzen usw. Da er das auch noch angekündigt hat befindet er sich im Bereich einer Straftat, das kann man zur Anzeige bringen.

Grüße Kurti
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