
24.10.2014, 23:49
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Super V
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Registriert seit: 21.09.2010
Ort: 34519 Diemelsee
Vahrzeug: W639.
Baujahr: 2014
Motor: OM 642
Cooper40´s Fotoalbum
Beiträge: 894
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Zitat:
Zitat von princeton1
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Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!
Gruss
Nico
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..... soweit würde ich das auch meinen da du ja der Vertragspartner in erster Linie bist, aber ich würde auch meinen das du dein „Abgetretenes“ einklagen kannst. Und mit Klagen ist das dann immer so eine Sache! (Da seltenst einer zu 100 % Recht bekommt, wie auch der andere seltenst zu 100 % Schuld bekommt. (Egal wie Glaskar etwas erscheint!)
Ich kann da soweit nur für mich sprechen: Ich hatte mal eine Nummer am Start wo mir mein „Gegner“ nach abgesprochenem, im Nachhinein geändertem, richtig einen einschütten wollte.
Eine Zeugin verstarb in der Zeit und es sah so nicht gut für mich aus. Da meine Geschichte aber lückenlos Glaubhaft erschien, (nach normalem Denkmustern) aber bei der Gegenseite vieles Klemmte, hat der Richter in meine Richtung gehandelt so gut das mit Frau Justitia vereinbar war. Auch hat er die gegnerische Seite klargemacht das ihre Forderungen gegen alles ginge was mit „vernünftig“ zu tun hätte.
Was ich für meine Person sagen möchte, das ich gern die Kirche im Dorf lasse, (auch des Friedens wegen Zugeständnisse mache wenn ich es bis dahin nicht bräuchte) aber wenn einer meint er könne sich an mich bereichern, gehe ich die Wege bis zum Schluss, wo ich auch keine Gefangenen mache. Da werde ich aber gern unterschätz, was nicht mein Problem ist.
Beispiel mit der Klima: Ich wäre mit einem Scheck von 500 € zufrieden gewesen (zu dem Zeitpunkt wäre ein V mit Klima 800 bis 1000 € mehr Wert gewesen) wo das Autohaus meinte nein, gar nichts. Dann den Rechtsweg und die Nummer hat jene dann um die 3K gekostet. Wovon ich dann um die 1300 € bekommen habe.
Bei deiner Nummer würde ich fragen ob er für die andere Farbe überhaupt gekommen wäre! (Gerade beim Smart ist vieles „erlaubt“, was bei anderen Fahrzeugen unmöglich wäre.) Fürs CD einen Hunderter als letzte gütige Möglichkeit. Oder abholen wie zuvor schon genannt.
MfG Klaus
Nachtrag: Für geleistete Arbeit wo man keinen Murks erkennen kann, ist meines Erachtens völliger Unsinn eine Rechnung haben wollen zu müssen/dürfen! (Also ein „Leihe“ darf vieles, so lange es Fachlich in Ordnung ist.)
Dieses Recht haben meines Wissens nur Versicherungen wenn die volle Summe für eine Reparatur, also inklu MwSt zahlen soll. Da der „Kunde“ immer verpflichtet ist es „Kostengünstig“ zu verrichten, verrichten zu lassen. (Keine Rechnung: Keine MwSt und Ausfallzeit.)
Geändert von Cooper40 (25.10.2014 um 00:08 Uhr)
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