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Alt 24.10.2014, 17:55
Thorsten Hoppe
Gast
 
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das entstempeln der Kennzeichen ist zudem eine hoheitliche Aufgabe einer Behörde also nicht nur Sachbeschädigung.

st ja auch nicht gegen den Verkäufer gerichtet was ich hier schreibe sondern einfach nur ein gutgemeinter Hinweis für folgende Verkäufe.
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