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Alt 15.10.2014, 14:42
Mopeto
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Zitat von sessi Beitrag anzeigen
zumal da ja eindeutig eine Anschrift drauf steht!!!
Wer will den jetzt beweisen, dass Du es bekommen hast.
Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln bei der Einstellung !

Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte.
Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte.

Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 €
Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc.

Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht.
Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet.
Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc.

Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen.

Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
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