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Alt 02.10.2014, 22:13
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Wegen Actros gilt für die beiden wohl

"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren."

Guten Abend Herr Dr. Fielmann,

nicht ganz richtig. Sonderreglungen hast Du vergessen.

Schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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