Zitat:
Zitat von drdisketti
Wegen Actros gilt für die beiden wohl
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger nicht verkehren."
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Guten Abend Herr Dr. Fielmann,
nicht ganz richtig. Sonderreglungen hast Du vergessen.
Schau mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php