Zitat:
Zitat von drdisketti
Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
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Das Finanzamt zahlt mir zwar dabei nix, aber egal. Diese Nettozahlungen könnte man durchaus vereinfachen (Bürokratieabbau..).
Als Selbständiger verbuche ich Gutschriften auch als Einnahme und führe da auch MWSt ab.
Leider müssten sich dann die Versicherer das Geld auch vom Fiskus holen. Diese Zwischenfinanzierung will der Fiskus nicht.