Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
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Gruß Reinhard
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