Zitat:
Zitat von VITO-Power
Du kannst ja bei mir mitfahren ... kannste noch was lernen ...
z.B die Breite des V und die offizielle Zulässigkeit auf den linken Spuren von ca.95% der Baustellen.
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Die zulässige Höchstbreite von Kraftfahrzeugen für die Nutzung des linken Fahrstreifens innerhalb von Autobahnbaustellen beträgt in der Regel 2,10m (früher 2,0m), in wenigen Ausnahmefällen 2,2m.
Hier die Breiten des Viano/Vito ab 2003:
- Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1901 mm
- Breite über Außenspiegel: 2253 mm
Und bis Baujahr 2003 war es nur unwesentlich weniger, nämlich 2216 mm. Da als Fahrzeugbreite offiziell die Gesamtbreite mit Aussenspiegel gilt, darf man den linken in der Breite beschränkten Fahrstreifen mit dem Viano/Vito eigentlich nicht benutzen.