Nach dem Urteil ist die Benutzung zur reinen Beweissicherung erlaubt.....nur in's Web stellen oder zwecks Anzeige (ohne Unfall) bei der Polizei ist nicht statthaft.
Ein "vernünftiges" Urteil in meinen Augen ( wenn auch noch nicht rechtskräftig)..... hätte ich unserem Staat gar nicht zugetraut.......
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Grüße Horst
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"Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !"
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