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Alt 12.08.2014, 19:36
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Danidog Danidog ist offline
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Zitat:
Zitat von sixt Beitrag anzeigen
z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die
aussagefähigen Sektionen voll anerkannt.
Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten"
fehlt noch.
Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie
im Strassenverkehrsrecht!
Das ist im Prinzip richtig, aber es trifft oft auf beide Seiten zu ...

Wer das Rechtsfahrgebot beachtet, kann m.E. nach kaum rechts überholt werden.

Einige, die sich sehr oft bedrängt fühlen, sollten sich vielleicht mal den §1 der StVO genauer ansehen, insbesondere den Absatz 2, vielleicht folgt eine gewisse Erleuchtung:

§1 StVO

Vor Gericht schneiden Oberlehrer, Blockierer und sture Linksfahrer erfahrungsgemäß in der Regel allerdings besser ab als die sogenannten "Drängler" oder "Raser" ...
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