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Alt 09.07.2014, 08:07
Mopeto
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Zitat von Korsar Beitrag anzeigen
Hallo Gordon,

hübscher Test !

Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei.

Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.

Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut

Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB"


Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ???


Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen.
Im Schein die Leermasse ist angegeben von Serienzustand bis Vollaussattung daher die 2186 - 2355.
Das tatsächliche Gewicht steht in den COC Papieren !
In meinem
Falle sind das 2257 kg.
Eine Kopie der COC Papiere liegt unter anderem auch im Handschuhfach.
Ob das Leergewicht mit 0,8 oder 1,0 multipliziert wird steht auch eindeitig geschrieben. Entweder muss der Wohnwagen (nicht normaler Hänger dort wird mit 1,1 oder 1,2 multipliziert) eine Antischlingerkuplung haben oder das Zugfahrzueg ein Antischlingersystem was auch für Anhänger geignent ist.

In meiner M Klasse ist ein spezuielles ESP für Anhänger drinnen daher war ich mir nicht sicher ob der Punkt mit ESP für den Vito in Frage kommt, da es ein einfaches ESP gibt und ein ESP mit "Anhängerfunktion".
Aber der Her Dulli hat es ja bestens ergänzt
  • unterstützt im Anhängerbetrieb mittels TSA die Fahrstabilität des Zugfahrzeuges
Also nur weil da ESP verbaut ist ist das noch keine Freigabe das ESp muss im Gespannbetrieb freigeben sein bzw dort unterstützend arbeiten.

Aber da wir ja gemerkt haben das unsere Polizei eigentlich keine Ahnung hat dürfte es egal sein auser man gerät an einen der sich auskennt :-)

Dann wird das Fahrzeug ausgeräumt und kommt auf die Waage.





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Tempo 100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen aus

Pkw

anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Tempo 100 Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
mit Anhängern beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemäß der 9. Ausnahme-Verordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 100 km/h, wenn die folgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
1.
Das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV / „ABS“) ausgerüstet.
2.
Der Anhänger ist für 100 km/h gebaut (insbesondere zu beachten: Eignung von Achsen und Radbremsen).
3.
Die Anhängerbereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen (für 120 km/h)
4.
Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination verbessert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
5.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X 􀁷 Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn
der Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt,
oder

mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

6.
Der Fahrzeugschein des Anhängers muss einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination enthalten, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung mit Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 und sollen dennoch die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Enthalten Ihre Fahrzeugdokumente keinen Hinweis auf die Eignung für den Tempo 100-Betrieb in einer Kombination, begutachtet ein Sachverständiger der TÜV NORD Mobilität Ihr Fahrzeug gerne und erstellt Ihnen einen Änderungsvorschlag für die Fahrzeugdokumente, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100-Regelung.
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100-Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100-Regelung nutzen.
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