Mit Verlaub, es wird auf der einen Seite niemand geschädigt und auf der anderen bereichert sich niemand unberechtigt, also wen juckt es?
Für einen Anwalt wäre die Klagesumme gleich Null und ein Richter würde den Fall wegen Geringfügigkeit (Zeitverschwendung) verwerfen und womöglich den Kläger mit den Gerichtskosten belasten. (Meine Einschätzung).
Ich glaube hier eher an eine V E R S C H W Ö R U N G der Industrielobby!
Geändert von Blue Planet Explorer (03.07.2014 um 12:37 Uhr)
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