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Alt 03.07.2014, 08:35
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Korsar Korsar ist offline
Vauminator
 
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Hallo,

da ich mich vor nicht allzulanger Zeit selbst mit dem Thema beschäftigt habe hier mal die Eckpunkte:

1) 100 km/h Regelung gilt nur für die Autobahn
(Sonderkfz MP mit 100 km/h Anhänger dürfen auf der Landstraße doch immerhin 60 km/h fahren )

2) auch ungebremste Anhänger können geeignet sein. Hier gilt ein Faktor von 0,3 des zulässigen Leergewichtes des Zugfahrzeuges

3) Probl. beim V Leergewicht ist "von bis" angegeben, das ist ggf. aufwändig (teuer) den Nachweis des tatsächlichen Leergewichtes für's Amt und den TÜV zu führen.

4) Nur mit dem amtlichen Stempel / Siegel auf dem 100er Aufkleber ist es gültig und darüber hinaus müssen die Erfordernisse erfüllt sein. Sprich ein 750 kg Anhänger ohne Bremse und Stoßdämpfer am Vau ist nicht 100 km/h fähig hier wäre eine Ablastung des Anhängers (Leergewicht 1815 - 2115 dann gilt 1815 x 0,3 = 544 kg zulässiges Gesamtgewicht des Hängers) notwendig.


Ich habe abschließend das 100 hm/h Zulassung Projekt ad akta gelegt nur wegen der BAB den ganzen Aufwand - nee - und dann fahr ich auf der Landstraße 100 und bekomm trotzdem ein Ticket
PS: der Hänger hat einen extrem niedrigen Schwerpunkt, eine ordentliche Reifendimension und ist fast 2 m breit, so dass die Straßenlage der eines Brettes gleicht, den schmeißt man einfach nicht um, für mich müsste eine 150 (BAB) / 100 (Landstraße) Regelung her.
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Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung

Geändert von Korsar (03.07.2014 um 08:39 Uhr)
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