Olé,
jetzt machst Du ein Fass auf, Peter
Klar, Du darfst einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (es heißt ja jetzt im neuen EU-Amtsdeutsch so, nicht mehr "Gesamtgewicht") von 2,2 Tonnen (2000kg x Faktor 1,1) die 100 er Regelung nutzen; auf Autobahnen und Bundesfernstraßen (die mit dem Schild Nr.331 gekennzeichnet sind

)
Es gelten die zulässigen Werte, nicht die tatsächlichen Werte.
Eventuell hast Du allerdings nur eine Anhängelast von 2000 kg, das schränkt natürlich etwas ein, da geht es zudem ja auch um die tatsächliche Masse hinter dem Zugfahrzeug...........also auch wieder ne andere Baustelle
Auch hier wieder der Hinweis, dass ich nur die Regelung für normale Anhänger anwende, nicht für Wohnwagen! Die Nutzer kennen bestimmt ihre Besonderheiten selber.
Gute Nacht
Andreas