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Zitat von alexanderpeter
Guten Abend Andreas,
Danke Dir noch.
Also, so wie ich das verstehe und auch in meinem Gedächtnis habe ist der Unterschied beim ungebremsten Hänger so, dass das Zugfahrzeug dann ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. Sonst darf er keine 100km/h fahren.
Beim gebremsten Hänger muss das Zugfahrzeug doch kein Leergewicht von 2500 Kg haben? Oder taeusche ich mich?
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Ja Peter, du täuschst Dich!

Dazu ist der Faktor da. Beim gebremsten Anhänger kannst Du mit einem erheblich niedrigeren Leergeweicht einen Anhänger mit der Zulassung fahren. (Leergewicht Zugfahrzeug -das Eingetragene - mal Faktor 1,1)
Gruß
Andreas