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Alt 01.07.2014, 18:56
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von Andiklos Beitrag anzeigen
Jo, alles richtig gesagt!
Ungebremste Anhänger nur mit Zugfahrzeug, dessen Leergewicht (eingetragen) mind. 2500 kg beträgt!
(Berechnung: 750 kg geteilt durch Faktor 0,3)
Für gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer gilt der gleiche Faktor.
Für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer gilt der Faktor 1,1

Plus dann eben noch die Nebenbedingungen wie Alter und Geschw.Index der Reifen, technische Höchstgeschwindigkeit des Anhänger, Bestimmungen zum Zugfahrzeug usw.....

Wir lassen jetzt Wohnwagen, Schlingerdämpfer usw. mal weg....

Gruß
Andreas


Guten Abend Andreas,

Danke Dir noch.

Also, so wie ich das verstehe und auch in meinem Gedächtnis habe ist der Unterschied beim ungebremsten Hänger so, dass das Zugfahrzeug dann ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. Sonst darf er keine 100km/h fahren.

Beim gebremsten Hänger muss das Zugfahrzeug doch kein Leergewicht von 2500 Kg haben? Oder taeusche ich mich?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

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Peter
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