Jo, alles richtig gesagt!
Ungebremste Anhänger nur mit Zugfahrzeug, dessen Leergewicht (eingetragen) mind. 2500 kg beträgt!
(Berechnung: 750 kg geteilt durch Faktor 0,3)
Für gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer gilt der gleiche Faktor.
Für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer gilt der Faktor 1,1
Plus dann eben noch die Nebenbedingungen wie Alter und Geschw.Index der Reifen, technische Höchstgeschwindigkeit des Anhänger, Bestimmungen zum Zugfahrzeug usw.....
Wir lassen jetzt Wohnwagen, Schlingerdämpfer usw. mal weg....
Gruß
Andreas
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