Hallo Stefan, guten Urlaub und "Immer schön oben bleiben...!".........
Hier das Wichtigste (Quelle: Motorrad Touren Reise Infos, auf www.touren-biker.de):
Besondere Vorfahrtsregeln/Geldbussen:
Ab 01.01.14 gilt in der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme derjenigen, welche vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind (Tagfahrleuchten dürfen verwendet werden). Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ab 01.01.14 ausserdem eine strikte Promille-Grenze von 0,1. An Bergstrassen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorrecht bei gleichem Fahrzeugtyp, leichtere Fahrzeuge müssen schweren ausweichen, Post- und Linienbusse haben grundsätzlich Vorfahrt.
Geldbussen sind extrem teuer (40km/h zu schnell auf Autobahn ca. 1300.- SFr.), Fahrverbot möglich, ebenso Beschlagnahme des Fahrzeugs. Bei gröberen Verstössen richtet sich die Busse nach dem Einkommen des Deliquenten. Kreditkarten werden von der Polizei akzeptiert. Vorsicht vor "Tempofallen", da scheint eine Baustelle zu sein, mitnichten, es ist eine zirkusreif aufgebaute Radarfalle.
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6
bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr 11
bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige
Ausserhalb geschlossener Ortschaften auf Autostrassen:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis
10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige
Auf der Autobahn:
1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr 11
bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr 21
bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige