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Alt 06.06.2014, 08:28
uechtel uechtel ist offline
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Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
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Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!

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Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!

Hört sich irgendwie zu einfach an...!

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Gruss

Nico
Kann man alles sogar noch viel einfacher haben, mit der privaten Haftpflichtversicherung. Brauchts du dir noch nicht mal einen Hänger kaufen, sondern stößt einfach so mit dem Schlüssel in der Hand dagegen. Ist allerdings trotzdem strafbar und vermutlich macht es deswegen nicht jeder...

Und es funktioniert natürlich nur bei fahrlässiger Beschädigung von FREMDEN Eigentum!

Geändert von uechtel (06.06.2014 um 08:31 Uhr)
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