Zitat:
Zitat von VITO-Power
Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...
Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand.
Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ...
Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ...
|
-
Auf zu BAUHAUS...!
Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...!
Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...!
-
Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!?
Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??!
Hört sich irgendwie zu einfach an...!
-
Gruss
Nico