Nein, die Zuladung ist nur in Bezug auf Einhaltung von ordnungsmäige Sicherung, Gesamtgewicht und tatsächliche Achslasten relevant.
Wenn Du z.B. mit nur 10 Litern im Tank stattdessen 40 kg mehr zulädst, ist das keine Ordnungswidrigkeit.
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Gruß Reinhard
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