Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 23.04.2014, 11:36
Don
Gast
 
Don´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zum (alten) Typenschein (Neu: COC Papier, bzw. Datenauszug) gibt es Teil 1 und Teil 2 des (gelben) Zulassungsscheines.
Teil 1 muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Teil 2 ist am Zulassungsschein angeheftet.

Wenn das Fahrzeug korrekt abgemeldet wird, werden beide Teile dem Typenschein angeheftet und dem Käufer des Fzgs. ausgehändigt.
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: