Zum (alten) Typenschein (Neu: COC Papier, bzw. Datenauszug) gibt es Teil 1 und Teil 2 des (gelben) Zulassungsscheines.
Teil 1 muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Teil 2 ist am Zulassungsschein angeheftet.
Wenn das Fahrzeug korrekt abgemeldet wird, werden beide Teile dem Typenschein angeheftet und dem Käufer des Fzgs. ausgehändigt.
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