Zitat:
Zitat von VITO-Power
3. Wirkt die AHK nur erhöhend auf das zGG, nicht auf die Achslast
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Das stimmt so nicht ganz... Zumindest in Österreich.
Aber bei uns ist ja bekanntlich alles ein wenig "anders".
Habe meine Ex-ATS genau aus dem Grund in AT nicht eingetragen bekommen.
Nicht mal über einen unabhängigen Zivilgutachter (Der so manches Unmögliche möglich gemacht hat).
Die Stützlast ist im Anhängerbetrieb der Achslast zuzurechnen.
"Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahr
zeugpapieren) ist zu beachten"