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Alt 17.03.2014, 16:18
VITO-Power
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Die Beweislastumkehr kann man als Händler nutzen, muss man aber nicht ...
Die Argumentation des Händlers kann nach hinten losgehen, wenn das teure Gutachten einen tatsächlichen Sachmangel offenbart. Dann nämlich kann er das Gutachten auch noch bezahlen.
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